Die DSGVO bringt für alle Unternehmen eine Reihe Verpflichtungen mit sich, die bislang nur teilweise im Bundesdatenschutzgesetz enthalten waren. Neben den öffentlich sichtbaren Informationspflichten sind eine Reihe Pflichtdokumente vorzuhalten und auf Anfrage den Behörden vorzulegen.
Der Schutz personenbezogener Daten hat gerade im Hotel- und Gastronomiegewerbe schon immer eine besondere Rolle innegehabt. Nur wenige Unternehmen kommen mit Ihren Kunden in einen derart persönlichen Kontakt.
Mit Inkrafttreten der DS-GVO haben sich die Rahmenbedingungen für alle Unternehmen verändert. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen können mit hohen Bußgeldern belegt werden
Pflichten für alle Unternehmen nach DS-GVO
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat für Unternehmen eine deutliche Zunahme an Pflichten zur Folge. Unternehmen aller Größenordnung müssen
- das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO wahrheitsgemäß und vollständig erstellen,
- Verträge mit Auftragsverarbeitern nach Art. 28 DS-GVO, sowie,
- Verträge mit gemeinsam Verantwortlichen nach Art. 26 DS-GVO abschließen,
- Besucher, Gäste und alle weiteren Personen, deren Daten verarbeitet werden (das gilt auch für Besucher der Website) umfassend und wahrheitsgemäß über die Verarbeitung und ihre Rechte informieren,
- die Verarbeitung personenbezogener Maßnahmen auf das erforderliche Minimum beschränken,
- technische und organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes nach DS-GVO umsetzen,
- die technisch-organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes dokumentieren,
- prüfen, ob eine Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 vorzunehmen ist und
- Maßnahmen umzusetzen, um im Bedarfsfall den gesetzlichen Meldepflichten, insbesondere nach Artt. 33 und 34 DS-GVO nachkommen zu können.
Der Gast im Fokus des Datenschutzes
Die Zahl der Anfragen und Beschwerden Betroffener bei den zuständigen Datenschutzbehörden ist seit Inkrafttreten der DS-GVO deutlich angestiegen. Die gewachsene Sensibilität für Datenschutzfragen, die in dieser Entwicklung zum Ausdruck kommt, belastet nicht nur, sie bietet Unternehmen auch eine gute Chance, sich vom Wettbewerb positiv abzuheben.
Die DS-GVO als Chance nutzen
Hotel- und Gastronomiebetriebe können Ihren größten Vorteil, den des direkten Kontakts zum Gast, auch in Bezug auf datenschutzrechtliche Aspekte umsetzen. Eine zentrale Rolle hat dabei, wenn bestellt, der Datenschutzbeauftragte (DSB) des Unternehmens. Mehr dazu finden Sie auf unserer Website unter https://www.dsb-im-hotel.de.